Hygienekonzept des 1.FC Rieden

für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball

Vereins-Informationen

Ansprechpartner für das Hygienekonzept

Hans Fischer als Vorstand des Gesamtvereins, Peter Fleischmann als Ansprechpartner für die Senioren 1, Markus Vogl als Ansprechpartner für die Senioren 2, Steffen Genrich & Pascal Hirteis als Ansprechpartner für die Juniorenmannschaften:

Mail: hans.fischer@fc-rieden.de
Kontaktnummer: 0171 122 96 41
Adresse Sportstätte: Jahnstraße 1a, 92286 Rieden Rieden,

Vorbemerkung

Die Vorgaben, auf denen die Inhalte dieses Hygienekonzepts beruhen, sind die Veröffentlichungen des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Sport.

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dem Rahmenhygienekonzept Sport, den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“ und dem vom Bayerischen Fußball-Verband veröffentlichten Leitfaden „Es geht wieder los!“.

Es gilt für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

1. ALLGEMEINE HYGIENEREGELN

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen. Dies bedeutet, dass auch in der Umkleidekabine zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
  • In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
  • Jeder Spieler verwendet eine eigene Getränkeflasche.
  • Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel befeuchten.
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames Jubeln.

2. VERDACHTSFÄLLE COVID-19

  • Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten (Spieler, Offizielle, Zuschauer) nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    • Personen mit Kontakt zu Covid-10-Fällen in den letzten 14 Tagen
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch mit dem Hausarzt erfolgen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffendePerson wird mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

3. ORGANISATORISCHES

Feste Trainingsgruppen

  • Voraussetzung für die Durchführung von Trainingsbetrieb und Spielbetrieb mit Kontakt sind feste
  • Trainingsgruppen.

Kontaktdatenerfassung

  • Von jeder am Trainingsbetrieb und Spielbetrieb teilnehmenden Person (Spieler, Aktive, Zuschauer) hat eine
  • Kontaktdatenerfassung zu erfolgen.
  • Diese beinhaltet den Namen und sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift)
  • jedes Teilnehmers.
  • Beim Spielbetrieb müssen die Daten sämtlicher im ESB eingetragenen Personen nicht erfasst werden, da diese
  • über den ESB bereits erfasst sind. Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim Heimverein.
  • Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

Organisation

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Das verwendete Material beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen werden möglichst vordem Training/Spiel desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt und auf dem Platz bereitgestellt.
  • Trainingsleibchen/Trikots werden ausschließlich von einem Spieler pro Training(spiel) getragen und nicht getauscht. Nach dem Training/Spiel werden die Leibchen/Trikots gewaschen.
  • Nach dem Training/Spiel werden die verwendeten Materialien Bälle, Hütchen möglichst desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt.
  • Für die Spieler, Offiziellen und Zuschauer werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.
  • Haartrockner dürfen benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens 2 Meter beträgt. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig desinfiziert werden. Die Nutzung von sog. Jetstream-Geräten ist nicht erlaubt.
  • Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Spielbetrieb eingewiesen.
  • Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainingsbetrieb und Spielbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
  • Alle anwesenden Personen (Spieler, Offiziellen und Zuschauer) sind per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Alle anwesenden Personen sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen (z. B. durch Aushang).
  • Sollten anwesende Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

Abläufe/Organisation vor Ort
Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang (falls vorhanden). Die maximal zulässige Zuschauerzahl in Höhe von 400 wird durch geeignete Kontrollen nicht überschritten.

4. ZONIERUNG

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und
  • Trainingsspielbetrieb notwendigen Personengruppen:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Sanitäts- und Ordnungsdienst
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
    • Ggf. Medienvertreter
  • Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
  • Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend
  • Wegeführungsmarkierungen genutzt.
  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Funktionsteams
    • Schiedsrichter*innen
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
  • In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
  • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“

  • Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID19-Falles unter Spielern, Offiziellen und Zuschauern zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Zuschauer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.
  • Alternativ kann unter folgendem Link sich Besucher in eine Anwesenheitsliste eintragen: my-qr.io/xndhzp ; Die Anwendung erstellt automatisch für jeden Tag eine neue  Anwesenheitsliste. Informationen unter: https://web.corona-presence.de/fussball/
  • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Trainingsspielbetriebs ist stets bekannt.
  • Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
  • Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
    • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
    • Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
    • Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
    • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln und zur Dokumentation genutzt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

  • Vereinsheim
  • Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

 

5. TRAININGSBETRIEB

Grundsätze

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
  • Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
  • Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.

6. SPIELBETRIEB

Zuschauer

  • Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen maximalen Zuschauerzahl in Höhe von 200 Zuschauer.
  • Am Spiel beteiligte Personen (Spieler, Trainer, Ballkinder etc.) zählen nicht als Zuschauer
  • Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung)
  • In allen Innenbereichen (z. B. Toiletten) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind bereitzustellen
  • Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Mindestabstands:
    • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
    • Spuren zur Wegeführung auf der Sportstätte
    • Abstandsmarkierungen auf Zuschauerplätzen
    • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb

Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

  • Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
  • Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter ist zu achten.

In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung

  • Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden wird.

Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

  • Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.
  • Die Abstandsregel ist jederzeit einzuhalten; sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.
  • Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.
  • Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in wechselnden Gruppen.
  • Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.
  • Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.
  • Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.
  • In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.

Duschen/Sanitärbereich

  • Die Abstandsregel ist einzuhalten, wenn keine geeigneten Abtrennungen vorhanden sind. Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit ausreichend Zeit zur
  • Durchlüftung.
  • Die Aufenthaltsdauer in den Duschen ist auf ein Minimum zu beschränken, um stehendem Wasserdampf in Duschräumen zu entgehen.

Spielbericht

  • Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese
  • nach Benutzung zu desinfizieren.
  • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.
  • Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.
  • Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel
  • Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.
  • Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.

Aufwärmen

  • Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen und zum Zuschauer-Bereich gewährleistet ist.

Ausrüstungs-Kontrolle

  • Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistent) eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen.

Einlaufen der Teams

  • Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
  • Kein „Handshake“
  • Keine Escort-Kids
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team-Fotos
  • Keine Eröffnungsinszenierung

Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
  • Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
  • Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden wenn möglich unterstützende Markierungen angebracht. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Halbzeit

  • In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
  • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten)

Gastronomie

  • Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich (z. B. durch Absperrbänder)

Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der Sechsten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. So ist z. B. ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen.

7. LINKS

9. HINWEISE

Haftungshinweis
Die Frage zu einer möglichen Haftung beschäftigt in der aktuellen Situation viele Vereine. Der Bayerische Landes- Sportverband als Dachorganisation des organisierten Sports in Bayern äußert sich hierzu wie folgt:

Übertragen auf die gegenwärtige Situation wird daher seitens der Vereine bzw. des Vorstandes zu fordern sein, dass die behördlichen Auflagen (wie auch immer sie ausfallen werden) nicht nur an Mitglieder/Dritte kommuniziert, sondern diese auch tatsachlich wie von staatlicher Seite gefordert umgesetzt werden und zudem auch ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt wird, der die Einhaltung dieser Vorgaben sicherstellt.

Die Kommunikation der zu ergreifenden Maßnahmen verbunden mit der Aufforderung zur Einhaltung kann dabei z.B. durch Aushang auf der Anlage, Anschreiben an die Mitglieder, Veröffentlichung auf der Homepage etc. erfolgen. Weiter sind die staatlich angeordneten Auflagen tatsächlich penibel umzusetzen. Ferner muss im Rahmen von Training und Wettbewerben eine Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln installiert werden (z.B. Anhalten der Trainer auf die Einhaltung der Regeln zu achten, Bestellung Sicherheitsbeauftragter o.a.).

Gerade im Hinblick auf die Umsetzung und Überwachung der staatlich angeordneten Maßnahmen besteht für den Vorstand die Möglichkeit der Delegation, z.B. auf einen Sicherheitsbeauftragten. Etwaige Pflichtverletzungen einessolchen musste sich der Vorstand nur dann zurechnen lassen, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde (insbesondere was die notwendige Zuverlässigkeit betrifft) oder dessen Tätigkeiten seitens des Vorstandes nicht hinreichend überwacht wurden.

Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte für keinen der Beteiligten ein Haftungsrisiko bestehen.

Quelle: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

Rechtliches
Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig.